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Allgemeine Lieferbedingungen

Artikel 1. DEFINITIONEN UND ANWENDBARKEIT


  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
    Angebot: jedes Angebot von Digitek an den Auftraggeber zum Abschluss eines Vertrages, welches Angebot von Digitek auf elektronischem Wege (per E-Mail) an den Auftraggeber zugesandt wird und/oder welches Angebot von Digitek auf Ihrer Website veröffentlicht ist.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Digitek, die auf den Vertrag anwendbar sind.
    Mangel: wenn die gelieferte Ware nicht vollständig ist und/oder nicht den Spezifikationen entspricht und/oder sie nicht die Eigenschaft(en) besitzt, die von Digitek schriftlich und ausdrücklich dem Auftraggeber vor oder bei Abschluss des Vertrages bestätigt wurden.
    Gelieferte: die von Digitek aufgrund des Vertrages an den Auftraggeber (teilweise) gelieferte oder für den Auftraggeber (teilweise) erbrachte Leistung.
    Digitek: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Digitek Computer Products BV, mit Sitz und Büro in (6199 AB) 
    Maastricht – Airport (Niederlande) an der Europalaan 21 (Handelsregisternummer 34151332)
    Partei oder Parteien: Digitek und/oder Auftraggeber.
    Auftraggeber: jede natürliche Person, Behörde oder juristische Person, an die sich das von Digitek abgegebene Angebot richtet, an die von Digitek geliefert wurde, an die Digitek eine Beratung abgegeben hat und/oder mit der Digitek einen Vertrag abgeschlossen hat (unabhängig vom Geschlecht hier nach männlich Singular bezeichnet).
    Vertrag: jeder Vertrag, der zwischen Digitek und dem Auftraggeber zustande kommt, einschließlich aller Änderungen oder Ergänzungen dazu.
    RMA-Richtlinien: die Politik von Digitek bezüglich der Rücksendung von Waren, wie sie auf jeden Vertrag anwendbar ist. RMA steht für „Return Merchandise Authorization“.
    Schriftlich: Korrespondenz per Einschreiben, Vollstreckungsprotokoll, regulärer Post, Fax oder elektronischem Medium (wie per E-Mail oder über ein Webformular). Im Falle einer E-Mail oder eines Webformulars gilt dies nur als schriftlich, wenn
    die andere Partei bestätigt, damit einverstanden zu sein und/oder dies gelesen zu haben, sei es durch den Versand einer Lesebestätigung oder nicht.
    Zulieferer: die Partei, von der Digitek die von ihr angebotenen Waren bezieht oder der Lieferant, den Digitek anderweitig bei der Ausführung des Vertrages einbezieht.
  2. Wenn Digitek – bewusst oder unbewusst – zu irgendeinem Zeitpunkt auf eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beruft, verwirft oder verarbeitet sie damit nicht das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt dennoch darauf zu berufen.
  3. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sind oder aufgehoben werden, bleibt die übrige Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig in Kraft. Digitek und der Auftraggeber werden dann in Verhandlungen treten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei so weit wie möglich das Ziel und der Sinn der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
  5. Wenn Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, sollte die Auslegung im Sinne dieser Bestimmungen erfolgen.
  6. Wenn zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, muss diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewertet werden.
  7. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vertrag Vorrang.
  8. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch Bestandteil jeder aus dem Vertrag resultierenden Vereinbarung und zukünftiger Vereinbarungen zwischen Digitek und dem Auftraggeber.


Artikel 2. ANGEBOT


  1. Jedes Angebot von Digitek ist unverbindlich, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich anders bestimmt. Ein Angebot ist gültig, solange der Vorrat reicht und unter Vorbehalt von Preiserhöhungen und/oder Preisänderungen..
  2. Digitek kann an ihrem Angebot nicht festgehalten werden, wenn das betreffende Angebot oder die Offerte, oder ein Bestandteil davon, einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält.
  3. Die in einem Angebot angegebenen Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Eventuell im Rahmen des Vertrags anfallende Kosten werden dem Auftraggeber weiterberechnet. In der Auftragsbestätigung sind die anfallenden Versandkosten aufgeführt..
  4. Wenn und soweit das Angebot zusammengesetzte Produkte und Preise enthält, besteht keine Verpflichtung für Digitek, einen Teil der im Angebot enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern, noch gilt das angegebene Angebot automatisch für weitere Bestellungen.


Artikel  3. VEREINBARUNG


  1. Ein Vereinbarung kommt nur in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Angebot annimmt und Digitek diese Annahme schriftlich bestätigt.
  2. Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, so ist Digitek nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Digitek weist schriftlich auf etwas anderes hin.
  3. Nach Abschluss des Vertrages kann dieser nur geändert oder gekündigt werden, wenn und soweit Digitek schriftlich zustimmt. Wird der Vertrag mit Zustimmung von Digitek geändert oder gekündigt, so hat der Kunde Digitek alle damit verbundenen Kosten zu erstatten. Wurde eine Änderung des Vertrages vereinbart, ist Digitek berechtigt, von zuvor veranschlagten Lieferfristen und -terminen abzuweichen, soweit dies nach ihrer Auffassung zur Erfüllung des Vertrages in der geänderten Form erforderlich ist..

 

Artikel 4. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT


  1. Digitek bemüht sich, verkaufte Waren innerhalb der geschätzten Lieferzeiten zu liefern. Angegebene (geschätzte) Lieferzeiten sind keine Fristen
  2. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Waren durch einen von Digitek beauftragten Spediteur versandt wurden und die Waren an der Lieferadresse entladen und gegengezeichnet wurden oder wenn die Waren von Digitek selbst transportiert wurden und die Waren an der angegebenen Adresse entladen und gegengezeichnet wurden oder wenn die verkauften Waren vom Kunden oder in dessen Namen abgeholt und gegengezeichnet wurden.
  3. Kann die Lieferung erst später als die voraussichtliche Lieferzeit erfolgen, hat der Kunde Digitek eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen, um noch zu liefern (gemäß den Bestimmungen im folgenden Absatz). Eine spätere Lieferung als die voraussichtliche Lieferzeit durch Digitek gibt dem Kunden keinen Anspruch auf Ersatz eines von ihm erlittenen direkten oder indirekten Schadens oder Folgeschadens..
  4. Bei Überschreitung der voraussichtlichen Lieferfrist hat der Kunde Digitek schriftlich per Einschreiben in Verzug zu setzen und Digitek eine Frist zu setzen, innerhalb derer die Lieferung unter Beachtung der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes zu erfolgen hat. Nach Ablauf der so gesetzten Frist - von mindestens vier Wochen - ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass er gegenüber Digitek einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Auch wenn der Kunde weiterhin Erfüllung verlangt, hat er niemals Anspruch auf Ersatz eines von ihm erlittenen direkten oder indirekten Schadens oder Folgeschadens.


Artikel 5. BESCHWERDEN


  1. Beschwerden in Bezug auf die von Digitek gelieferten Waren - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehlmengen, Mängel und Schäden - müssen Digitek innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden mit einer schriftlichen Bestätigung innerhalb der gleichen Frist mit einer vollständigen Spezifikation der Art und des Umfangs der Beschwerde gemeldet werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Waren den Kunden in gutem Zustand, vollständig und ohne Schäden oder Beschädigungen erreicht haben.
  2. Wird eine Reklamation von Digitek für begründet befunden, hat Digitek das Recht, die Ware zurückzunehmen, sofern sie bezahlt wurde (unabhängig davon, ob sie vom Kunden zurückgesandt wurde oder nicht), und gleichwertige Ersatzware zu liefern oder dem Kunden eine Entschädigung in Höhe des Rechnungswertes der ursprünglich von Digitek gelieferten Ware zu zahlen, wobei dies im weitesten Sinne im Ermessen von Digitek liegt. Zu weiterem Schadenersatz ist Digitek nur insoweit und bis zur Höhe des Betrages verpflichtet, der durch die von ihr abgeschlossene Betriebsschadensversicherung gedeckt ist und von dem betreffenden Unternehmen ausgezahlt wird.
  3. Wenn festgestellt wird, dass eine Reklamation auf Rechnung und Gefahr eines Lieferanten von Digitek geht, wird Digitek sich mit dem Lieferanten beraten. Das Ergebnis der Rücksprache zwischen Digitek und dem Lieferanten ist für die Behandlung der Reklamation maßgebend. Der Auftraggeber ist hieran gebunden.
  4. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Größe, Gewicht oder Eignung der gelieferten Waren, die ausschließlich im Ermessen von Digitek liegen, gegenüber dem schriftlich Vereinbarten, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
  5. Die RMA- Richtlinien von Digitek gelten für die Meldung und Bearbeitung von Reklamationen sowie für die Entschädigung. Die RMA-Bestimmungen können über das RMA-Portal von Digitek (abrufbar über den Online-Shop von Digitek) eingesehen oder bei Digitek kostenlos angefordert werden.
  6. Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Digitek eingereicht werden, da sonst das Recht verwirkt wird.


Artikel 6. PFANDRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT UND VERFÜGUNGSBEFUGNIS


  1. Digitek hat ein Pfandrecht auf alle Güter, die sich im Besitz von Digitek befinden und die dem Kunden oder in dessen Auftrag gehören, ungeachtet der Ursache oder des Grundes dafür, solange der Kunde nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber Digitek erfüllt hat.
  2. Digitek ist jederzeit berechtigt, für die von ihr zu liefernden Waren Vorauszahlung zu verlangen. Alle von Digitek gelieferten Waren bleiben Eigentum von Digitek, bis der Kunde alle ausstehenden Rechnungen, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt hat, also auch Rechnungen, die sich auf früher gelieferte Waren beziehen, sowie Forderungen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Vertrags oder früherer Verträge. Der Kunde ist nicht berechtigt, die betreffenden Waren in irgendeiner Weise zu veräußern, auch nicht in Ausübung seines Berufs oder Betriebs, noch ist er berechtigt, die betreffenden Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Digitek an einen Dritten zu übertragen, sie zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu nutzen, zu veräußern oder zu belasten.

Artikel 7. Höhere Macht 


  1. Im Falle höherer Macht ist Digitek berechtigt, nach eigenem Ermessen die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen. Digitek schuldet dem Kunden in diesem Fall keinen Schadenersatz.
  2. Als höhere Macht gelten in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: Streiks oder Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters von Digitek und/oder des Managements von Digitek, sofern ein Ersatz nicht vernünftigerweise möglich ist, Maßnahmen und/oder Verbote und/oder Gesetzesänderungen der niederländischen und/oder ausländischen Regierung, Zusammenbruch des (Online-)Marktes oder Wirtschaftskrise, Terroranschläge, Cyberangriffe, Finanzkrise, unvorhersehbare und/oder Finanzkrise, unvorhersehbare und/oder vorhersehbare Verkehrsbehinderungen (auf der Straße, auf dem Wasser, auf der Schiene und in der Luft), Unfälle mit einem Transportmittel, das von einem der Mitarbeiter und/oder Fahrer von Digitek benutzt wird, unvorhersehbare technische Defekte an diesen Transportmitteln oder Produkten, Unruhen, Krieg, unvorhersehbare und/oder Unruhen, Krieg, unvorhersehbare und/oder vorhersehbare Zollschranken, Boykotte, Blockaden, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Rohstoffmangel, extreme Witterungsbedingungen, Feuer, Diebstahl von Materialien, die für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, und alle Umstände, aufgrund derer Digitek nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß leisten kann, dies auch dann, wenn die Situation bei einem Lieferanten eintritt.
  3. Im Fall von höherer Macht ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag früher als zwei Monate nach Eintritt der höheren Macht aufzulösen.

Artikel 8. GARANTIE


  1. Digitek garantiert die Zuverlässigkeit der von ihr gelieferten Waren in Übereinstimmung mit dem, was der Kunde nach dem Vertrag vernünftigerweise erwarten kann. Sollten dennoch Mängel an den von Digitek gelieferten Waren infolge von Herstellungs-, Material-, Verpackungs- und/oder Transportfehlern auftreten, wird Digitek die gelieferten Waren ganz oder teilweise ersetzen oder einen angemessenen Preisnachlass gewähren, dies alles nach dem Ermessen von Digitek und ausschließlich nach eigenem Ermessen. Diese Garantie gilt nur für den Zeitraum, in dem Digitek von seinem Lieferanten für die betreffende Ware eine Garantie beanspruchen kann, jedoch niemals länger als sechs (6) Monate.
  2. Digitek ist ein Großhändler und kein Hersteller von Waren. Digitek gibt nur dann eine Garantie für die von ihr gelieferten Waren, wenn und soweit der Hersteller oder Lieferant der gelieferten Ware eine Garantie gegeben hat. Die Garantiebedingungen und -verfahren des Herstellers sind auf der Ware sowie auf der Website des Herstellers oder Lieferanten der Ware zu finden. Eine Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde eine Verpflichtung, die sich aus dem mit Digitek geschlossenen Vertrag ergibt, nicht erfüllt. Sollte Digitek beschließen, in einer Situation, in der keine Herstellergarantie gilt, eine Garantie auf gelieferte Waren zu gewähren, so geschieht dies aus Kulanz. In diesem Fall kann Digitek niemals verpflichtet werden, eine Garantie zu gewähren.
  3. Von der Garantie ausgeschlossen sind in jedem Fall Mängel, die auf Grund oder (teilweise) als Folge von Mängeln auftreten:

​- normaler Verschleiß; 
​- Einfluss der Wetterbedingungen; 
​- Nichteinhaltung von Anweisungen durch den Kunden (dessen Personal) oder
​- Nichteinhaltung von Anweisungen und/oder Vorschriften durch den (Mitarbeiter des) Endnutzer, der nicht der Kunde ist
  ​  Anweisungen und/oder Vorschriften; 
​- eine andere als die bestimmungsgemäße Verwendung; 
​- unsachgemäße Wartung oder Benutzung durch den Kunden; 
​- Änderungen in oder an der Ware, einschließlich Reparaturen, die ohne die schriftliche Zustimmung von Digitek 
  ​  durchgeführt werden; 
​- die Anwendung staatlicher Vorschriften über die Art oder Qualität der verwendeten Materialien; 
​- Waren, die vom Kunden an Digitek zur Bearbeitung oder Ausführung eines Auftrags geliefert oder in Absprache mit dem
  ​  Kunden verwendet werden; 
​- Teile, die Digitek von Dritten bezogen hat, sofern diese Dritten keine Garantie gegenüber Digitek abgegeben haben; 
​- Fälle, in denen die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann, geändert wurde oder unleserlich geworden ist;
​- Schäden, die durch Absicht, Nachlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

 Artikel 9. BERATUNG


  1. Alle Beratungen von Digitek sowie Mitteilungen und Erklärungen von Digitek, die sich unter anderem auf die Eigenschaften der von Digitek gelieferten Waren beziehen, sind völlig unverbindlich und werden von Digitek im Sinne einer unverbindlichen Auskunft erteilt. Die Beratung erfolgt unter der Verantwortung des Auftraggebers. Digitek gibt diesbezüglich keine Garantie..
  2. Digitek haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, in welcher Form und aus welchem Grund auch immer, die sich aus den von Digitek erteilten Informationen und/oder Ratschlägen ergeben. Der Kunde stellt Digitek von allen Ansprüchen Dritter in dieser Angelegenheit frei, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Schuld auf Seiten von Digitek vor..


 Artikel 10. ZAHLUNG, KOSTEN UND KREDITLIMIT


  1. Jede vom Auftraggeber geleistete Zahlung dient zunächst zur Begleichung der fälligen Zinsen und anschließend zur Begleichung der mit der Einziehung verbundenen Kosten, mit Ausnahme der Gerichtskosten. Erst nach Begleichung dieser Beträge wird jede Zahlung des Auftraggebers zur Verringerung der offenen Hauptforderungen verwendet, wobei die älteste offene Forderung zuerst abgeschrieben wird..
  2. Bei verspäteter Zahlung ist der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung von Rechts wegen in Verzug und schuldet auf den so verspätet gezahlten Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt. Soweit der gesetzliche (handelsübliche) Zinssatz höher ist als der vorgenannte Prozentsatz, gilt dieser höhere Prozentsatz.
  3. Das Recht des Auftraggebers auf Verrechnung und Verschiebung ist ausgeschlossen.
  4. Digitek ist berechtigt, alle zusätzlichen externen Kosten, Preiserhöhungen und Preisänderungen an den Kunden weiterzugeben..
  5. Wenn der Kunde nicht oder nicht vollständig zahlt und somit (zurechenbar) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen alle tatsächlich entstandenen außergerichtlichen Kosten, einschließlich der tatsächlichen Anwaltskosten, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % der geschuldeten Hauptsumme festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von 500,00 €..
  6. Ein neuer Kunde muss die ersten drei Bestellungen im Voraus bezahlen. Danach können Bestellungen und Zahlungen im Prinzip auf Rechnung erfolgen. Maßgeblich ist dabei das Kreditlimit. Besteht kein Kreditlimit oder ist es überschritten, muss der Kunde im Voraus bezahlen..

Artikel 11. AUFHEBUNG UND AUFLÖSUNG


  1. Wenn der Auftraggeber eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem mit Digitek geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist Digitek berechtigt, ohne weitere Mahnung und gerichtliche Intervention und ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen bzw. den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet aller anderen Rechte, die Digitek zustehen..
  2. Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen zur Durchführung des Vertrags erhalten hat, wird der Vertrag nur teilweise aufgelöst und zwar ausschließlich für den Teil, der von Digitek noch nicht ausgeführt wurde. Beträge, die Digitek vor der Auflösung in Rechnung gestellt hat in Bezug auf das, was sie bereits zur Durchführung des Vertrags erbracht oder geliefert hat, bleiben unvermindert fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig..
  3. Alle Forderungen von Digitek sind sofort und in vollständiger Summe fällig, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn er in Insolvenz geht oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Kunde aus irgendeinem Grund die freie Verfügung über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens verliert oder zu verlieren droht. In diesem Fall hat Digitek das Recht, den Vertrag sofort und ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise aufzulösen oder auszusetzen, unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz..


Artikel 12. HAFTUNG, VERSICHERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG


  1. Falls Digitek haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in dieser Bestimmung vereinbart wurde.
  2. Digitek haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Digitek sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlässt, die vom Kunden oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden..
  3. Die Haftung von Digitek ist immer auf den Höchstbetrag beschränkt, der von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird.
  4. Digitek haftet nur für direkte Schäden. Wenn Digitek unter Beachtung des Vorstehenden gegenüber dem Kunden haftet und zum Schadensersatz verpflichtet ist, beschränkt sich die Verpflichtung zum Schadensersatz auf den Ersatz des direkten Schadens und maximal auf den Rechnungswert des Auftrags oder zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht
  5. Unter direktem Schaden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zu verstehen, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, sofern es sich bei der Feststellung um einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen handelt, alle angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung von Digitek vertragskonform zu machen, sofern sie Digitek zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen geführt haben.
  6. Die Haftung für sonstige Folgeschäden und Vermögensschäden jeglicher Art, insbesondere für Miete/Kauf eines Ersatzproduktes, Umsatz- und/oder Gewinnausfall, beschädigte oder verlorene (digitale) Daten oder Materialien, Schäden durch Betriebsstillstand oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
  7. Jegliche Ansprüche des Kunden gegenüber Digitek verjähren mit Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Entstehen des Anspruchs und in jedem Fall nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Lieferung durch Digitek, unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs..
  8. Der Kunde stellt Digitek und die von Digitek hinzugezogenen Drittpersonen in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter gegen Digitek frei, die sich aus der Ausführung des Vertrages durch Digitek ergeben, auch wenn die Drittpersonen, die Ansprüche geltend machen, von Digitek hinzugezogen wurden.

Artikel 13. RISIKO


  1. Beim Versand, sowohl bei Lieferungen innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, geht die Gefahr des Diebstahls, der Beschädigung, des Verlusts, der Beschädigung, des Untergangs oder der Verschlechterung in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Waren unter die Kontrolle des Kunden gebracht werden, wobei die übrigen Bestimmungen dieses Artikels zu beachten sind.
  2. Das Risiko während des Transports auf dem Gelände des Kunden geht zu jeder Zeit zu Lasten des Kunden, auch wenn der Transporteur von Digitek diesen Transport noch abwickelt, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von Digitek verursacht wurde..
  3. Hat Digitek zugunsten des Kunden Ware aus ihrem sonstigen Bestand ausgesondert, aber aus welchem Grund auch immer noch nicht ausgeliefert, oder im Falle einer Rücksendung durch den Kunden, oder hält Digitek Ware zugunsten des Kunden, z.B. zur Reparatur, Inspektion oder Prüfung, zurück, so geht die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls, der Beschädigung, des Untergangs oder der Verschlechterung zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Gefahr hat sich vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Geschäftsleitung von Digitek verwirklicht.
  4. Falls Digitek Ware, die dem Kunden gehören, zur Reparatur, Inspektion, Prüfung oder was auch immer aufbewahrt und diese Produkte aus irgendeinem Grund versandt oder transportiert werden müssen, trägt der Kunde das Risiko des Verlusts, des Diebstahls, der Beschädigung, des Untergangs oder der Verschlechterung.

Artikel 14. INTELLEKTUELLES EIGENTUM


  1. Digitek behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen..
  2. Alle intellektuellen Eigentumsrechte an den von Digitek gelieferten, entwickelten oder dem Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen sind alleiniges Eigentum von Digitek..
  3. Wenn es nach Ansicht von Digitek erforderlich ist, wird der Kunde auf erste Aufforderung von Digitek bei der Eintragung aller intellektuellen Eigentumsrechte in vollem Umfang mitwirken und - soweit erforderlich - bei der Übertragung aller intellektuellen Eigentumsrechte, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags zustehen könnten, auf Digitek in vollem Umfang mitwirken.
  4. Digitek ist berechtigt, die bei der Vertragsdurchführung erworbenen Kenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine streng vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte gelangen..

Artikel 15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT UND 
  ​  RECHTSTREITIGKEITEN


  1. Für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeiter von Digitek zu beschäftigen oder für ihn Arbeiten auf einem anderen Konto ausführen zu lassen, und zwar unter Androhung einer sofort und ohne Inverzugsetzung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € (in Worten fünfzigtausend Euro) pro Verstoß, unbeschadet des Rechts auf Erfüllung und aller anderen Rechte, die Digitek nach dem Gesetz zustehen.
  2. Dem Kunden ist es sowohl während dieses Vertrags als auch nach dessen Beendigung untersagt, alles, was ihm im Rahmen dieses Vertrags im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Digitek bekannt geworden ist, oder anderweitig vertrauliche Informationen unter Androhung einer sofort und ohne Inverzugsetzung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von € 50. 000,- (in Worten: fünfzigtausend Euro) pro Verstoß direkt oder indirekt an Dritte weiterzugeben. 000 (in Worten fünfzigtausend Euro) pro Verstoß, unbeschadet des Rechts auf Erfüllung und aller anderen Rechte, die Digitek nach dem Gesetz zustehen. Unter vertraulichen Informationen verstehen die Parteien alle Informationen, die Digitek schriftlich für vertraulich erklärt, sowie alle Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.
  3. Bei der Durchführung des Vertrages sind die Parteien verpflichtet, nach Treu und Glauben zu handeln..
  4. Auf alle Verträge zwischen Digitek und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn das Schuldverhältnis ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen..
  5. Für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Landgericht Limburg zuständig, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt..
  6. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle erforderlichen Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen..

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